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   BGH, 14.06.2007 - V ZR 258/06   

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https://dejure.org/2007,10538
BGH, 14.06.2007 - V ZR 258/06 (https://dejure.org/2007,10538)
BGH, Entscheidung vom 14.06.2007 - V ZR 258/06 (https://dejure.org/2007,10538)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - V ZR 258/06 (https://dejure.org/2007,10538)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Bedeutung einer fehlenden Darlegung einer Beschwer von mehr als 20.000 EUR für die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGZPO § 26 Nr. 8; ZPO § 3 § 254
    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft im Rahmen einer Stufenklage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Stufenklage: Höhe der Beschwer nach Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.11.1994 - GSZ 1/94

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZR 258/06
    Die Beschwer des Beklagten, der auf Grund einer Stufenklage (§ 254 ZPO) zur Auskunft und zur Versicherung ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit an Eides statt verurteilt worden ist, richtet sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen und die Versicherung nicht abgeben zu müssen, das nach dem dafür erforderlichen Aufwand an Zeit und Arbeit zu bestimmen ist (vgl. BGHZ 128, 85, 87).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZR 258/06
    Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 9. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. November 2006 wird auf Kosten des Beklagten als unzulässig verworfen, weil nicht dargelegt ist (vgl. dazu Senat, Beschl. v. 27. Juni 2002, V ZR 148/02, NJW 2002, 2720, 2721), dass der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR übersteigt (§ 26 Nr. 8 EGZPO, §§ 544, 97 Abs. 1 ZPO).
  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZR 258/06
    Die Beschwer des Beklagten wird auch nicht dadurch höher, dass das Berufungsgericht das die Klage abweisende erstinstanzliche Urteil abgeändert, den Beklagten zur Auskunft und zur Versicherung an Eides statt verurteilt und im Übrigen die Sache wegen des Zahlungsanspruchs an das Landgericht zurückverwiesen hat (BGH, Beschl. v. 23. März 1970, VII ZR 137/68, NJW 1970, 1083; Beschl. v. 3. Juli 2002, IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477, 3478), weil damit keine rechtskräftige Feststellung zum Grund des auf der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruchs verbunden ist (Senat, Urt. v. 27. November 1998, V ZR 180/97, WM 1999, 746, 747).
  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 191/01

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Auskunft im Rahmen einer Stufenklage im

    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZR 258/06
    Die Beschwer des Beklagten wird auch nicht dadurch höher, dass das Berufungsgericht das die Klage abweisende erstinstanzliche Urteil abgeändert, den Beklagten zur Auskunft und zur Versicherung an Eides statt verurteilt und im Übrigen die Sache wegen des Zahlungsanspruchs an das Landgericht zurückverwiesen hat (BGH, Beschl. v. 23. März 1970, VII ZR 137/68, NJW 1970, 1083; Beschl. v. 3. Juli 2002, IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477, 3478), weil damit keine rechtskräftige Feststellung zum Grund des auf der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruchs verbunden ist (Senat, Urt. v. 27. November 1998, V ZR 180/97, WM 1999, 746, 747).
  • BGH, 23.03.1970 - VII ZR 137/68
    Auszug aus BGH, 14.06.2007 - V ZR 258/06
    Die Beschwer des Beklagten wird auch nicht dadurch höher, dass das Berufungsgericht das die Klage abweisende erstinstanzliche Urteil abgeändert, den Beklagten zur Auskunft und zur Versicherung an Eides statt verurteilt und im Übrigen die Sache wegen des Zahlungsanspruchs an das Landgericht zurückverwiesen hat (BGH, Beschl. v. 23. März 1970, VII ZR 137/68, NJW 1970, 1083; Beschl. v. 3. Juli 2002, IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477, 3478), weil damit keine rechtskräftige Feststellung zum Grund des auf der letzten Stufe verfolgten Zahlungsanspruchs verbunden ist (Senat, Urt. v. 27. November 1998, V ZR 180/97, WM 1999, 746, 747).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 305/14

    Verurteilung zur Auskunftserteilung: Bemessung des Gegenstandswerts; Frist für

    Soweit sich die Revision im Übrigen gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Stufenklage wendet, richtet sich der Streitwert lediglich nach der Beschwer der Beklagten durch die Verurteilung zur Auskunft, unabhängig davon, dass das Landgericht ursprünglich die Stufenklage insgesamt abgewiesen hatte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2002  IV ZR 191/01, NJW 2002, 3477 f., vom 14. Juni 2007  V ZR 258/06, juris, vom 11. Februar 2008  II ZR 314/06, juris Rn. 2 und vom 18. September 2008  IX ZR 240/06, juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 15.12.2021 - 3 U 135/21

    Diesel-Skandal: Aufhebung eines die Klage abweisenden erstinstanzlichen Urteils

    Die Beklagte ist durch dieses Urteil nicht beschwert, da mit diesem Urteil keine rechtskräftige Feststellung zum Grund und zur Höhe des verfolgten Zahlungsanspruchs verbunden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2007 - V ZR 258/06 -, juris).
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